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Wer zahlt hat Rechte - vor allem der Fahrgast im Taxi. Hier eine Auflistung der im Gesetzestext festgeschriebenen Rechte des Fahrgasts und die Pflichten des Fahrers:
Freie Taxiauswahl an allen Taxihalteplätzen auch am Flughafen Tegel zwischen Flugsteig 6-9 und am Flugsteig 16
Freie Wahl des Sitzplatzes in der Taxe
Quittung Lassen Sie sich immer eine Quittung geben. So haben Sie die Möglichkeit der Rückverfolgung evtl. später bemerkter Verluste (wie viele Handys, Regenschirme und auch Geldbörsen sind schon im Taxi vergessen worden?), aber auch ein Beweismittel bei Fahrpreisunstimmigkeiten.
Die Quittung muss folgende Mindestangaben haben: Unternehmeranschrift Fahrzeugkonzessionsnummer, meist mit einer Lochperforation eingestanzt. Die Nummer muss mit der Nummer unten rechts in der Heckscheibe übereinstimmen. Fahrpreis Datum Fahrtstrecke Unterschrift
Rauchen Das Rauchen ist im Taxi per Gesetz seit 1.9.2007 Fahrern und Fahrgästen untersagt. Radio sowie Funkgerät dürfen anbleiben, allerdings - wenn gewünscht, in angemessener Lautstärke. Streckenführung Wenn nichts anderes vereinbart ist, hat der Fahrer die kürzeste und damit billigste Strecke zu fahren.
Beförderungspflicht Es gilt die Beförderungspflicht innerhalb des Pflichtfahrgebietes, d.h. jedes Fahrziel in Berlin und der Flughafen Schönefeld müssen angefahren werden. Auch Kurzstrecken - wenn Sie nur um die Ecke zum Einkaufen müssen.
Taxameter hat während der Fahrt - im Pflichtfahrgebiet - eingeschaltet zu sein.
Sollte es zu Unstimmigkeiten bei einer Fahrt mit einem unserer Funkpartner kommen,
setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.
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